Im BGG §4 heißt es in der derzeit geltenden Fassung auszugsweise:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, … akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen …, wenn sie …
(1) in der allgemein üblichen Weise,
(2) ohne besondere Erschwernis und
(3) grundsätzlich ohne fremde Hilfe
auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Gegenüber der Erstfassung „zugänglich und nutzbar“ wurde schon das Wort „auffindbar“ ergänzt und damit der Notwendigkeiten von Menschen mit Sehbehinderung entsprochen. Jetzt hat Hamburg im letzten Halbsatz des HmbGG eine denkwürdige Ergänzung eingefügt. Dort heißt es nun: … auffindbar, zugänglich, verständlich und nutzbar sind. Damit fühlen wir Schwerhörenden uns vom Gesetzgeber schon viel besser verstanden. Noch umfassender formuliert es der Entwurf zum ThürGlG: … und nutzbar sind. Zur Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit gehört auch die Gewährleistung der Verständlichkeit von Informationen, die Bildillustrationen mit einschließt. Nun geht es nicht mehr nur um die akustische Verständlichkeit, sondern auch um die kognitive und mal ehrlich: verstehen Sie alle Piktogramme? In welcher Weise die anderen Bundesländer mit ihren Gesetzestexten folgen werden, bleibt spannend.
Das BGG und einige Landesgesetze enthalten den Hinweis „Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ Diese Nutzung ist in das Belieben der Betroffenen gestellt. Ausdrücklich heißt es nicht, die Erforderlichkeit einer Nutzung sei zulässig. Kein Planer kann sich also auf die Argumentation zurückziehen, die Betroffenen sollten sich doch selbst helfen. Lesen Sie hierzu auch unter: Muss man barrierefrei bauen oder muss man nicht?
Wie viele Gebäude und Räume kennen Sie, die zwar gut aussehen, aber sich schlecht anhören? Sicher viele! Aber wie selten haben Sie sich bisher über solche Zumutungen beschwert? Noch nie! Hier haben wir, nicht nur als Verbände der Menschen mir Hörschädigung, sondern auch jeder Einzelne die Aufgabe, die Notwendigkeit einer besseren Verständlichkeit (nicht nur für uns, sondern für alle Menschen) bei den Bauschaffenden besser verständlich zu machen.
„Baut endlich verständlich!“ wäre ein passendes Motto. Die CI-Fachtage 2020 mit dem Fokus auf Hörbarrieren in deutschen Behörden sind dabei ein guter Anfang (Schnecke 107, S. 72). Machen Sie mit! Denn auch die, die schlecht hören, müssen sich "Gehör verschaffen". Vorbei sind die Zeiten in denen galt:
Wer schlecht erkennt, nimmt eine Brille.
Wer schlecht versteht, nimmt es hin.
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