Bereits im Jahr 2000 habe ich mit dieser Ausarbeitung zur Technische Saalausstattung und zur sensorisch barrierefreien Darbietung begonnen. Dann lernte ich im Normenausschuss DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" den hochgradig sehgeschädigten Klaus-Dieter Wüstermann aus Berlin sowie den gehörlosen Ralph Raule aus Hamburg kennen und wir haben gemeinsam daran weiter gearbeitet. Unser Heft "Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Hör- und Sehgeschädigte" ist zwar durch die Erläuterungen, warum man was wie machen muss, recht umfangreich geworden, aber die "Checkliste" auf den letzten beiden Seiten ist eine große Hilfe. Die jetzige Fassung stammt von 2008. Das Foto hat Gelinde Renzelberg auf dem DSB-Bundeskongress 2007 in Nürnberg aufgenommen.
2001 hat die damalige DSB-Bundesjugend eine ähnliche Veröffentlichung erarbeitet, die sich allerdings ausschließlich auf die Beteiligung/Berücksichtigung Hörgeschädigter bezog. Sie war bis vor kurzem auf den DSB-Seiten zu finden: http://www.schwerhoerigen-netz.de/RATGEBER/TECHNIK/PLANUNG/hoergeschaedigtengerecht_planen.pdf Wegen Umgestaltung der DSB-Web-Seiten funktioniert dieser Link derzeit nicht (Stand Juni 2017).
Aus 2005 stammt die Veröffentlichung der Fachhochschule Erfurt, Institut Verkehr und Raum, Events für Alle, Qualitätsstufen für barrierefreie Veranstaltungen. Dazu heißt es auf der dortigen Internetseite: Da die gedruckten Exemplare mittlerweile vergriffen sind, ist eine Neuauflage angedacht. Aufgrund der seit Veröffentlichung der Erstausgabe weiter fortgeschrittenen Normungs- und Richtlinienarbeit sollte vor einer Neuauflage eine Anpassung erfolgen. Im Rahmen dieses Projektes wird diese Aktualisierung umgesetzt. Als Laufzeit des Projektes ist dort Juni bis Oktober 2012 angegeben. Etwas Neueres liegt aber wohl noch nicht vor...?
Von 2010 stammen die Tipps für die barrierefreie Gestaltung von (Open air) Veranstaltungen der Stadt Münster und ohne Datum-Angabe liegt die Broschüre Barrierefreiheit bei Veranstaltungen vor. 2012 hat das Deutsche Studentenwerk die Checkliste für die Organisation von barrierefreien Veranstaltungen herausgegeben.
Ebenfalls 2012 hat das damalige BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V. (jetzt Bundesfachstelle Barrierefreiheit) die Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen veröffentlicht. Dort heißt es: "Mit dieser Handreichung und Checkliste sollen Verantwortliche und Planende im Veranstaltungsbereich ein Instrument erhalten, um Veranstaltungen barrierefrei planen und anbieten zu können. Die Handreichung richtet sich sowohl an professionelle Veranstaltungsagenturen als auch an den ambitionierten Laien. Neben dem Versuch, einen Überblick zum derzeitigen Stand zur Herstellung von Barrierefreiheit bei Veranstaltungen zu geben, fließen in diese Handreichung viele Jahre Erfahrung mit der barrierefreien Veranstaltungsplanung und -durchführung ein."
Von 2016 liegt eine Handreichung des Landes Niedersachsen vor. Sie trägt den Titel "Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen der Ministerien und nachgeordneten Behörden". Man findet sie aber nicht beim Land NDS, sondern bei der BAGSO.
Die neueste mir bisher bekannte Veröffentlichung habe ich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfall Vericherung gesehen. Das ist die DGUV-Information 215-121 mit dem Titel "Gestaltung barrierefreier Tagungen, Seminare und sonstiger Veranstaltungen".
Vorgänger aller Ausarbeitungen war 2001 der Leitfaden für Organisatoren "Veranstaltungen barrierefrei genießen", eine Übersetzung aus dem Englischen durch Constanze R. Quillen bei der BGBonn. Damals waren wir in Deutschland noch nicht so weit, dass wir alle Behinderungsarten parallel berücksichtigten. Dieser Leitfaden gab (zumindest mir) wichtige Impulse. Ich habe dieses Heft als PDF-Datei eingescannt. Leider ist es damit nicht barrierefrei lesbar.
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