Design für sehbehinderte und gut-sehende Menschen

Ausschnitt aus dem Titelblatt der Richtlinie

2017-05 Richtlinien "Planung und Bestimmung visueller Kontraste"

Die ehemalige Schweizerische Fachstelle Hindernisfreies Bauen, jetzt Hindenisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle, hat anlässlich einer Fachtagung an der ETH Zürich im Mai 2017 diese Richtlinien herausgegeben. Mir werden sie zukünftig ein ständiger Begleiter sein. Die Richtlinien vermitteln die Grundlagen des Kontrastsehens, die normativen Anforderungen an Kontraste und die Methoden zu ihrer Bemessung. Veranschaulicht wird die Bedeutung visueller Kontraste durch Anwendungsbeispiele.

 

Titelbild des DBSV-Magazins "Sichtweisen" 2017 Heft 3

2017-03 Plattform leserlich.info erleichtert die Gestaltung von Print und Web

Kommunikation ist die Voraussetzung dafür, sich in der Welt zurechtzufinden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Freier Zugang zu Informationen ist daher auch eine zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention. In Deutschland leben rund eine Million sehbehinderte Menschen, die selbst mit Sehhilfen  weniger als 30 Prozent des normalen Sehvermögens haben. Hinweise zu lesbarer Gestaltung sind in der Fachliteratur und anderen Quellen verstreut, insbesondere in der DIN 1450 zur Leserlichkeit von Schrift. „Normen sind für Designer regelrechte Kreativitäts-Killer!“, so Professor Florian Adler, der beim Projekt „Inklusives Design“ die Federführung hatte. Der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten-Verband hat deshalb Designer, Experten für Barrierefreiheit und Vertreter verschiedener Augenerkrankungen an einen Tisch gebracht. In anderthalb Jahren Projektarbeit ist eine praxisnahe Arbeitshilfe für Profi-Gestalter und interessierte Laien entstanden. Beste Beispiele dafür sind der Schriftgrößenrechner und der Kontrastrechner, mit denen konkrete Maße und Farbwerte für den jeweiligen Einsatz errechnet werden können.

 

2012-07 Kontrastbroschüre der ProRetina Deutschland e.V.

Mit dem hier vorgelegten Ergebnisbericht der Studie der ProRetina Deutschland e.V. ist ein Tatbestand aufgegriffen worden, der in der Selbsthilfe eine zunehmende Bedeutung erlangt. Die Fragestellung dazu lautet: Befähigt eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung dazu, objektiv notwendige Bedingungen beurteilen zu können, die Voraussetzung für Barrierefreiheit sind? Danach können ohne Hilfen und Handreichungen nur subjektiv die eigene Situation und die damit verbundene Einschränkung bewertet werden, eine objektivierbare Aussage zum Status von Barrierefreiheit ist aber unmöglich. Aus diesem Grunde ist die hier vorgelegte Broschüre umso wichtiger, weil sie für die Belange von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Fakten und Argumentationshilfen liefert, um in Beratungssituationen objektiv Auskunft geben zu können. Damit dürfen Aussagen wie „Wir haben das von einem Betroffenen testen lassen“, künftig nicht mehr vorkommen. Der Test durch einen Betroffenen reicht nicht aus, solange nicht geklärt ist, auf welcher Basis diese Person einen Test durchführt. Diese Kriterien werden im nachfolgenden Text für den Bereich der Kontraste für andere Menschen aus dem Selbsthilfebereich nachvollziehbar dargestellt und bieten eine praxisgerechte Hilfestellung.

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ProRetina Kontrastbroschüre
2012-07 ProRetina Kontrastbroschuere.pdf
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2010-10 Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien

„Die Tageszeitung, ein gutes Buch, eine Broschüre – das alles hält einen auf dem Laufenden. Nicht mehr lesen zu können, nicht mehr die Buchstaben erfassen oder die Texte verstehen zu können, frustriert, verärgert, reduziert die Lebensqualität. Schon kleine Veränderungen haben oft große Wirkung.“ Prof. Dr. Ursula Lehr, die Vorsitzende der BAGSO. Um konkrete Tipps für Verbesserungen von Formularen bis hin zu Zeitschriften zu geben, hat die BAGSO die Checkliste „Nutzerfreundliche Printmedien“ erarbeitet. Die Checkliste finden Sie im Downloadbereich unter 2010-10.