3 Schallschutz und Raumakustik
3.1 Baurechtlich geforderter Schallschutz
DIN 4109-1:2018-01 legt Anforderungen an die Schalldämmung von Bauteilen schutzbedürftiger Räume und an die zulässigen Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden zum Erreichen der beschriebenen Schallschutzziele fest. Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Schutz
· gegen Geräusche aus fremden Räumen (z. B. Nachbarwohnungen), die bei deren bestimmungsgemäßer Nutzung entstehen,
· gegen Geräusche von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die im selben oder in baulich damit verbundenen Gebäuden vorhanden sind,
· gegen Außenlärm, z. B. Verkehrslärm und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die nicht mit den schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen baulich verbunden sind
und bilden die Grundlage für erforderliche Baukonstruktionen bei Neubauten sowie für bauliche Änderungen bestehender Bauten.
Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die in der Norm genannten Anforderungen eingehalten werden und diese Nachweise unterliegen auch der bauaufsichtlichen Prüfung. Deshalb sind Beschwerden wegen eines nicht ausreichenden Schallschutzes in Bildungsbauten selten, kommen aber – vor allem wegen ungünstiger Raumzuordnungen „besonders lauter“ Räume – durchaus vor. Die Anforderungen an den Schallschutz werden im Kapitel 4.1 nur informativ und verkürzt dargestellt, weil diese Ausarbeitung sich ausschließlich mit der Raumakustik innerhalb der jeweiligen Räume befasst. Anschließend werden aber die Anforderungen für einige potenziell „gefährliche“ Angrenzungen kurz kommentiert.
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