4       Anforderungen an den Schallschutz

4.1    Anordnung der Räume nach Störpotential

Für einen nicht nur im bauaufsichtlichen Sinne ausreichenden, sondern auch von den Nutzerinnen entsprechend wahrgenommenen, Schallschutz ist es sinnvoll, die Räume im Gebäude so anzuordnen, dass potenziell lautere nicht direkt an schutzbedürftige Räume angrenzen. Die Räume der Verwaltung werden vielfach auch noch in den „eigentlich“ leiseren Nachmittagsstunden genutzt, während gleichzeitig die Jugend-Musikschule am Schlagzeug unterrichtet und Sportvereine die Turnhalle nutzen. Hier hilft es, wenn von vornherein (auch) auf eine schalltechnische Zonierung der Räume geachtet wird, indem potenziell lautere Räume nicht an potenziell leisere oder sogar empfindliche Räume angrenzen.

Bei Schulen an lauten Verkehrswegen besteht natürlich immer der Wunsch, die empfindlichen Räume auf der lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen. Je nach Anzahl der Räume kann das möglich sein oder auch nicht. Weil bei geöffneten Fenstern der Schallpegel im Klassenraum zu hoch ist, werden bisweilen Lüftungsanlagen geplant. Auch für diese Technikzentralen ist eine geeignete Lage abseits empfindlicher Räume zu suchen.

Auf eine besonders kritische Situation, die im Normenausschuss offenbar nicht vollständig durchdacht wurde („besonders laute“ Musikräume), wird im folgenden Kapitel noch einmal eingegangen.

Was ist bei der Anordnung der Räume zu bedenken?
- Zonierung der Räume nach dem Prinzip „laut zu laut / leise zu leise“,
- Räume mit hoher Körperschall-Entwicklung (Musik, Werken, Kochen, Technik)
  nicht über/neben schutzbedürftigen Räumen anordnen,
- empfindliche Räume auf der lärmabgewandten Gebäudeseite anordnen,
- spezielle Schallschutzanforderungen explizit einfordern,
- ggfs. Lüftungsanlage einplanen,
- Lüftungskanäle durch unkritische Räume führen, z. B. Flure.