4.4 Lüftung und Schallschutz der Räume
Die verschiedenen Vorgehensweisen zum Lüften von Räumen während der Nutzungszeiten und die Vorgaben nach den entsprechenden Regelwerken sind im Kapitel 7.8 beschrieben.
Die nächtliche Belüftung der Räume soll für einen energiesparenden Betrieb der „Nachtauskühlung“ von Betondecken dienen. Die werden aber, weil oberhalb der schallabsorbierenden Unterdecke, gar nicht von der kühleren Nacht-Luft erreicht und können aus dem gleichen Grunde auch tagsüber nicht die Wärme der Schülerinnen aufnehmen. Die beabsichtigte Nachtauskühlung soll mit kleinen Lüftungs-Oberlicht-Klappen sowohl in den Fenstern der beidseitigen Räume als auch im oberen Bereich der Flurwände als Querlüftung erfolgen, also durch einen Klassenraum über den Flur hinweg und durch den gegenüberliegenden Raum.
Weil in den Fenstern neuer Bildungsbauten nicht die zur Stoßlüftung tagsüber erforderliche Öffnungsfläche (je Klassenraum etwa 7 m²) zur Verfügung steht, wird versucht, dem damit einhergehenden Lüftungsproblem durch Querlüftung (wie bei einer Nachtauskühlung) abzuhelfen. Mit elektromotorischer Steuerung öffnen bei einem Signal des CO2-Wächters die Klappen des einen Raumes. Damit ist aber noch nicht sichergestellt, dass sie gleichzeitig auch auf der gegenüberliegenden Seite öffnen, denn dort kann die Luft noch „gut genug“ sein. Damit funktioniert eine so geplante Querlüftung nicht. Für die Stoß-Querlüftung tagsüber werden auf jeder Gebäudeseite und in den Flurwänden etwa 2 m² Öffnungsfläche benötigt.
Abbildung 4.4: Drei Oberlicht- und drei Unterlicht-Klappen sowie zwei „vergitterte“ Drehflügel sind zu klein für die einseitige Stoßlüftung (links), mit der Oberlichtklappe in der Flurwand soll eine Lüftung quer durch das Gebäude erreicht werden.
Nimmt man an, die Öffnungsflächen der Flur-Oberlichter seien 0,5 m² groß (und damit für die Querlüftung tagsüber noch deutlich zu wenig), so reduziert sich die Schalldämmung zwischen den Klassenräumen erheblich. Bei einer Raumlänge von 8,75 m und einer Höhe von 3,0 m beträgt die Flurwand-Fläche knapp 26,5 m². Die Wand hat ein Schalldämm-Maß von mindestens R’w = 50 dB bei 24 m², die Tür Rw = 27 dB bei 2,0 m² und die 0,5 m² Öffnung hat nur 0 dB. Damit errechnet sich für jede der beiden Wände ein resultierendes Schalldämm-Maß von R’w,res = 17,2 dB. Selbst unter der günstigen Annahme, man könne die Schalldämm-Maße für beide Seite addieren, erreicht man von einem Klassenraum zum anderen nur R’w ≈ 34 dB. Das ist 13 dB weniger als die Mindest-anforderung für Klassenraum-Trennwände. Störungen sind also unvermeidlich.
Im normalen Unterricht wäre das ggfs. noch hinzunehmen, weil in dieser Zeit auch Geräusche von außen hereindringen und ohnehin nicht konzentriert gearbeitet werden kann. Nicht hinnehmbar ist das aber dann, wenn auf einer Seite gerade eine Klassenarbeit geschrieben wird.
Fazit:
Die Stoßlüftung von Klassenräumen muss einseitig möglich sein.
Dazu müssen bei den typischen Klassenraum-Größen die Fenster
in der Summe auf knapp 7 m² geöffnet werden können.
Siehe auch Kapitel 7.8.
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