4.4    Anforderungen an das Schalldämm-Maß von Trennvorhängen in Sporthallen

Die Norm über doppelschalige Trennvorhänge in Sporthallen, DIN 18032-4, stammt schon von 2002. In deren Kapitel 4 sind zwei Angaben zur Schalldämmung solcher Vorhänge in Mehrfeldhallen enthalten; einerseits ist ein Prüfstands-Schalldämm-Maß von Rw,P ≥ 22 dB gefordert, andererseits soll im eingebauten betriebsfertigen Zustand das Schalldämm-Maß zwischen den Hallenteilen R’w = 18 dB nicht unterschreiten.

Weiterhin wird dort gefordert, die „Trennvorhänge müssen zur Verbesserung der Schallabsorption der Hallenteile beitragen“. Eine Mindestanforderung zur Schallabsorption ist aber nicht benannt.

Der Hauptteil dieser Normenreihe, DIN 18032-1:2014, ist derzeit in Überarbeitung. Im dortigen Manuskript, Kapitel 12.3.3, wird ausführlich und mit mehreren Skizzen auf die erforderlichen „begleitenden Maßnahmen“ zum Schallschutz bei Trennvorhängen eingegangen. In Abhängigkeit von der umgebenden baulichen Konstruktion, z. B. Fachwerkbinder mit großen Öffnungen über dem Trennvorhang, Fensternischen an den Längswänden oder mit nicht abgeschotteten Tribünen seitlich davon, ist längst nicht alles sinnvoll, was man machen könnte. Hier ist Augenmaß (eigentlich „Ohrenmaß“) gefordert.

Was ist bei Trennvorhängen in Sporthallen zu bedenken?
- In Abhängigkeit von dem Einfluss unvermeidbarer Schallnebenweg-Übertragungen
  ist das erforderliche Schalldämm-Maß der doppelschaligen Trennvorhänge explizit
  festzulegen und zu beschreiben.
- Eine Akustikerin sollte berechnen, welcher Aufwand sich lohnt.
- Auch der erforderliche Schallabsorptionsgrad der Trennvorhänge ist genau festzu-
  legen (insbesondere für den mittleren Hallenteil von Dreifeldhallen).
- Hier darf man nicht mit αw rechnen, sondern mit dem Absorptionsgrad bei 250 Hz.