4.5      Bauakustische Sanierungen

Für die bauakustische Sanierung von Bildungsbauten und insbesondere bei hohen Schallschutz-Anforderungen mit Entkoppelung in einer Raum-in-Raum-Bauweise ist unbedingt eine erfahrene Fachplanerin für Bauakustik hinzuzuziehen. Allgemeine Beschreibungen sind nicht zielführend. Auch sind unbedingt die Nutzerinnen und die Hausmeisterinnen zu beteiligen. Gerade letztere sind häufig der „Kummerkasten“ für alle anderen und wissen deshalb sehr genau, wo „der Schuh drückt“.

Bei einer bauakustischen Sanierung bestehender Räume müssen vorab auch Messungen des vorhandenen Schallschutzes erfolgen. Sie dienen nicht ausschließlich dazu, die Zahlenwerte der Luft- und Trittschalldämmung zu ermitteln (Messung A für einen späteren A-B-Vergleich), sondern sind vorrangig notwendig, um die vorherrschenden Übertragungswege genau zu erfassen. Aus Kostengründen auf derartige Vorab-Untersuchungen zu verzichten, bedeutet in den meisten Fällen nichts anderes, als „Geld zum Fenster hinauszuwerfen“. Siehe hierzu auch die zahlreichen Beispiele im Kapitel 9.

Nicht nur im Wörterbuch
kommt Diagnose vor Therapie.

Bisweilen ist zu beobachten, dass die Bauherrenschaft die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchführen, sondern „irgendwelche“ günstigeren (billigeren) Alternativen einbauen lässt. Dann zeigen die Nachmessungen B im A-B-Vergleich, dass Steuergelder unnütz ausgegeben wurden.

Schallschutzmängel
verschaffen sich in der Regel
von allein Gehör.

Was ist bei bauakustischen Sanierungen zu bedenken?
- Fachplanerin für Bauakustik hinzuziehen
- Nutzerinnen und Hausmeisterinnen nach „Problem-Bereichen“ befragen
- vorab Messungen des Schallschutzes im Bestand durchführen
- maßgebliche Schallübertragungswege ermitteln
- erst danach sinnvolle Lösungen erarbeiten
- die vorgeschlagenen Lösungen auch umsetzen (keine „Billig-Alternativen“)
- Abnahme-Messungen durchführen lassen