4       Anforderungen an den Schallschutz

Die Anforderungen an den Schallschutz in Bildungsbauten werden hier nur kurz angerissen. Die Norm DIN 4109 Schallschutz im Hochbau ist in allen Bundesländern als sogenannte „Technische Baubestimmung“ bauaufsichtlich eingeführt. Deshalb ist im Zusammenhang mit der Baugenehmigung nicht nur die Standsicherheit des Gebäudes, sondern auch der Schallschutz rechnerisch nachzuweisen und soll geprüft werden. Damit ist eine große Sicherheit gegeben, dass „geplante“ Schallschutzmängel schon vor der Ausführung erkannt und dadurch vermieden werden. Entsprechend kurz ist auch im Inhaltsverzeichnis die Liste der Schallschutzmängel.