5.11    Raumakustik bei Umbauten und Sanierungen

Für Umbauten und Sanierungen von Bildungsbauten ist unbedingt eine erfahrene Fachplanerin für Raumakustik hinzuzuziehen. Allgemeine Beschreibungen sind nicht zielführend. Häufig erfolgen raumakustische Nachbesserungen erst nach vielen Jahren im Zusammenhang mit einer ohnehin anstehenden Gesamt-Sanierung des Gebäudes. Dann sollte die Beteiligung aller wesentlichen Fachplanerinnen auch die für Raumakustik mit einbeziehen. Das gleiche gilt, wenn alte Räume neue, schalltechnisch höherwertige Nutzungen erhalten.

Bei der Ermittlung der bestehenden Beanstandungen sind unbedingt die Nutzerinnen und die Hausmeisterinnen zu beteiligen. Gerade letztere sind häufig der „Kummerkasten“ für alle anderen und wissen deshalb sehr genau, wo „der Schuh drückt“.

Häufiger Grund für eine Sanierung/Anpassung eines Klassenraumes ist die anstehende wohnortnahe Beschulung einer Schülerin mit Hörschädigung. Weil die meisten bestehenden Gebäude noch nicht umfassend inklusiv (auch im Sinne der Raumakustik) hergerichtet und ausgestattet sind, müssen mindestens Ergänzungsmaßnahmen vorgeschlagen oder festgelegt werden, in manchen Fällen auch eine Gesamt-Erneuerung der raumakustischen Ausstattung. Die vor über fünfzig Jahren in den damaligen Neubauten angebrachten Absorber erfüllen die heutigen Anforderungen bei weitem nicht.

Beim Umbau oder einer raumakustischen Sanierung bestehender Räume müssen vorab auch Messungen der vorhandenen Raumakustik erfolgen. Sie dienen nicht nur dazu, die Zahlenwerte der Nachhallzeit und der Sprachverständlichkeit zu ermitteln (Messung A für einen späteren A-B-Vergleich), sondern auch, um die bestehenden Mängel zu charakterisieren und Vorschläge zur Verbesserung auszuarbeiten. Theoretische Berechnungen sind entweder relativ ungenau oder (mit Simulationsprogrammen) sehr zeitaufwändig.

Einmal schnell messen ist genauer,
als zweimal lange rechnen.

Immer wieder ist zu beobachten, dass die Bauherrenschaft die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchführen will, sondern „irgendwelche“ günstigeren (billigeren) Alternativen einbauen lässt. Dann zeigen die Nachmessungen B im A-B-Vergleich, dass Steuergelder unnütz ausgegeben wurden. Siehe hierzu auch etliche Beispiele demnächst in Kapitel 9.

Stand 2025-01-29