5.11 Raumakustik bei Umbauten und Sanierungen
Für Umbauten und Sanierungen von Bildungsbauten ist unbedingt eine erfahrene Fachplanerin für Raumakustik hinzuzuziehen. Allgemeine Beschreibungen sind nicht zielführend. Häufig erfolgen raumakustische Nachbesserungen erst nach vielen Jahren im Zusammenhang mit einer ohnehin anstehenden Gesamt-Sanierung des Gebäudes. Dann sollte die Beteiligung aller wesentlichen Fachplanerinnen auch die für Raumakustik mit einbeziehen. Das gleiche gilt, wenn alte Räume neue, schalltechnisch höherwertige Nutzungen erhalten.
Bei der Ermittlung der bestehenden Beanstandungen sind unbedingt die Nutzerinnen und die Hausmeisterinnen zu beteiligen. Gerade letztere sind häufig die „Beschwerdestelle“ für alle anderen und wissen deshalb sehr genau, wo „der Schuh drückt“.
Häufiger Grund für eine Sanierung/Anpassung eines Klassenraumes ist die anstehende wohnortnahe Beschulung einer Schülerin mit Hörschädigung. Weil die meisten bestehenden Gebäude noch nicht umfassend inklusiv (auch im Sinne der Raumakustik nicht) hergerichtet und ausgestattet sind, müssen mindestens Ergänzungsmaßnahmen vorgeschlagen oder festgelegt werden, in manchen Fällen auch eine Gesamt-Erneuerung der raumakustischen Ausstattung. Die vor über fünfzig Jahren in den damaligen Neubauten angebrachten Absorber erfüllen die heutigen Anforderungen bei weitem nicht.
Beim Umbau oder einer raumakustischen Sanierung bestehender Räume sollten unbedingt vorab auch Messungen der vorhandenen Raumakustik erfolgen. Sie dienen nicht nur dazu, die Zahlenwerte der Nachhallzeit und der Sprachverständlichkeit zu ermitteln (Messung A für einen späteren A-B-Vergleich), sondern auch, um die bestehenden Mängel zu charakterisieren und Vorschläge zur Verbesserung auszuarbeiten. Theoretische Berechnungen sind entweder relativ ungenau oder (mit Simulationsprogrammen) sehr zeitaufwändig (und dennoch nicht 100%ig genau).
Einmal kurz messen ist genauer,
als zweimal lange rechnen.
Immer wieder ist zu beobachten, dass die Bauherrenschaft die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Kostengründen nicht durchführen will, sondern „irgendwelche“ günstigeren (billigeren) Alternativen einbauen lässt. Dann zeigen die Nachmessungen B im A-B-Vergleich, dass Steuergelder unnütz ausgegeben wurden. Siehe hierzu auch etliche Beispiele demnächst in Kapitel 9.
Bereits vor über zwanzig Jahren entstand 2003 die erste eigene Veröffentlichung über „Klassen-raumgestaltung für die Integrative Beschulung hörgeschädigter Kinder“. Dort wurde unter der Überschrift „Wie kann man bestehende Räume ergänzen?“ auf den Seiten 29 bis 33 auch der Frage nachgegangen, was man bei Nachbesserungen in Eigenhilfe machen kann und wie man vorgehen sollte, wenn gar kein Geld für eine fachfrauliche Beratung vorhanden ist. Viele dort beschriebene Materialien und Bauweisen sind inzwischen schon überholt, die einzelnen Schritte des Vorgehens aber nicht.
· Wo liegt der Klassenraum im Gebäude? (Störungen von außerhalb)
· Wie ist es mit der Himmelsrichtung? (Blendwirkungen bei Sonnenschein)
· Liegt ein Standard-Klassenraum vor? (ca. 65 m² mit 3 m Höhe)
· Ist ein Teppich vorhanden? (dann ist „das Schlimmste“ verhütet)
· Ist eine schallabsorbierende Unterdecke vorhanden? (möglichst vollflächig, αw≈0,70)
· Ist die schallabsorbierende Unterdecke noch wirksam?
· Kann man Rückwandpaneele anbringen?
· Kann man das Mobiliar nach Blickbeziehungen aufstellen? (auch zu den Mitschülerinnen)
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Stand 2025-04-03
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