5.3 Anforderungen nach DIN 18041, Raumgruppe B
In DIN 18041:2016-03 werden für Räume der Gruppe B (RG B2 bis RG B5) Maßnahmen zur Schallabsorption empfohlen, die nicht nur die erforderliche Lärmminderung berücksichtigen, sondern auch eine dem Zweck angepasste Sprachkommunikation über geringe Entfernung ermöglichen, siehe auch Tabelle 5.3.1. Damit werden sowohl der mittlere Grundgeräuschpegel als auch die Nachhallzeit reduziert. Für Räume der Gruppe B werden Orientierungswerte für das Verhältnis A/V der äquivalenten Absorptionsfläche A des Raumes zum Raumvolumen V im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2 000 Hz vorgegeben. Zur Berechnung der Orientierungswerte in Abhängigkeit von der Raumhöhe sind in DIN 18041:2016 die Gleichungen 7 bis 10 angegeben. Die tatsächlich einzuhaltenden A/V-Verhältnisse werden im Kapitel 6.2 – jeweils bezogen auf die einzelnen Raumarten – beispielhaft benannt.
Tabelle 5.3.1 Auszug aus DIN 18041, Tabelle 2 - Nutzungsarten mit Beschreibung und Beispiele für Räume der Gruppe B
Raum-gruppe |
Beschreibung |
RG B3 |
Räume zum längerfristigen Verweilen
Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser u. ä. Verkehrsflächen in Schulen |
RG B4 |
Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort Labore mit ständigem Arbeitsplatz, Büroräumea, |
RG B5 |
Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort Speiseräume, Kantinen, Spielflure, Bewegungsräume und Umkleiden in Schulen, Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort etc.), Arbeitsräume mit besonders hohem Geräuschaufkommen (z. B. Küchen, Spülküchen) |
a Empfehlungen für Büroräume werden ausführlich in der Richtlinie VDI 2569 behandelt. |
Abbildung 5.3 Orientierungswerte für das Verhältnis
von äquivalenter Schallabsorptionsfläche A
zum Raumvolumen V (A/V-Verhältnis) für die
Nutzungsarten der Raumgruppen B1 bis B5
© Akustikbüro Oldenburg
Tabelle 5.3.2 Vorschläge für die Zuordnung von Räumen mit Anforderungen an die Lärmminderung zu Raumgruppen
Raumart |
Raumgruppe |
Eingangshalle, Treppenhäuser, Flure |
B3 |
Spielflure, Bewegungsräume, Toberäume |
B5 |
Pausenhalle |
B5 |
Speiseraum / Mensa |
B5 |
Wirtschaftsräume (Küchen und Spülküchen) |
B5 |
Umkleiden von Sporthallen |
B5 |
Sanitärräume, Wickelräume |
B5 |
Bibliothek |
B4 |
Rückzugs- und Snoezelenräume |
B5 |
Ruheräume von Krippen in Kindertageseinrichtungen |
B5 |
Büro- und Verwaltungsräume |
B4 |
Das A/V-Verhältnis korrespondiert über die sogenannte „Sabinesche Nachhallgleichung“ mit der Nachhallzeit T des Raumes:
T = 0,16 / (A/V).
Für Flure und Treppenhäuser mit Beschallungsanlagen
ist in Bezug auf Notfälle auch Kapitel 5.9 zu beachten!
Anschrift:
Rethwisch 10 25497 Prisdorf
Kontakt:
Tel.: 04101 79 37 56
Mail: post(@)carsten-ruhe(.)de
Steuer-Nummer:
UStID.: DE134438564