5.3 Anforderungen nach DIN 18041, Raumgruppe B
In DIN 18041:2016-03 werden für Räume der Gruppe B (RG B2 bis RG B5) Maßnahmen zur Schallabsorption empfohlen, die nicht nur die erforderliche Lärmminderung berücksichtigen, sondern auch eine dem Zweck angepasste Sprachkommunikation über geringe Entfernung ermöglichen, siehe auch Tabelle 5.3.1. Damit werden sowohl der mittlere Grundgeräuschpegel als auch die Nachhallzeit reduziert. Für Räume der Gruppe B werden Orientierungswerte für das Verhältnis A/V der äquivalenten Absorptionsfläche A des Raumes zum Raumvolumen V im Frequenzbereich von 250 Hz bis 2 000 Hz vorgegeben. Zur Berechnung der Orientierungswerte in Abhängigkeit von der Raumhöhe sind in DIN 18041:2016 die Gleichungen 7 bis 10 angegeben. Die tatsächlich einzuhaltenden A/V-Verhältnisse werden im Kapitel 6.2 – jeweils bezogen auf die einzelnen Raumarten – beispielhaft benannt.
Tabelle 5.3.1 Auszug aus DIN 18041, Tabelle 2 - Nutzungsarten mit Beschreibung und Beispiele für Räume der Gruppe B
Raum-gruppe |
Beschreibung |
RG B3 |
Räume zum längerfristigen Verweilen
Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser u. ä. Verkehrsflächen in Schulen |
RG B4 |
Räume mit Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort Labore mit ständigem Arbeitsplatz, Büroräumea, |
RG B5 |
Räume mit besonderem Bedarf an Lärmminderung und Raumkomfort Speiseräume, Kantinen, Spielflure, Bewegungsräume und Umkleiden in Schulen, Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe, Hort etc.), Arbeitsräume mit besonders hohem Geräuschaufkommen (z. B. Küchen, Spülküchen) |
a Empfehlungen für Büroräume werden ausführlich in der Richtlinie VDI 2569 behandelt. |
Abbildung 5.3 Mindestens erforderliche Werte für das A/V-Verhältnis für Raumgruppe B2 bis B6 nach DIN 18041:2016-05 für die Nutzungsarten B2 bis B5 (links) sowie die entsprechende maximale Nachhallzeit (rechts) © Akustikbüro Oldenburg
Tabelle 5.3.2 Vorschläge für die Zuordnung von Räumen mit Anforderungen an die Lärmminderung zu Raumgruppen
Raumart |
Raumgruppe |
Eingangshalle, Treppenhäuser, Flure |
B3 |
Spielflure, Bewegungsräume, Toberäume |
B5 |
Pausenhalle |
B5 |
Speiseraum / Mensa |
B5 |
Wirtschaftsräume (Küchen und Spülküchen) |
B5 |
Umkleiden von Sporthallen |
B5 |
Sanitärräume, Wickelräume |
B5 |
Bibliothek |
B4 |
Rückzugs- und Snoezelenräume |
B5 |
Ruheräume von Krippen in Kindertageseinrichtungen |
B5 |
Büro- und Verwaltungsräume |
B4 |
Das A/V-Verhältnis korrespondiert über die sogenannte „Sabinesche Nachhallgleichung“ mit der Nachhallzeit T des Raumes:
T = 0,16 / (A/V).
Immer wieder taucht die Frage auf, was denn den Unterschied ausmacht zwischen einer „Anforderung“ in der Raumgruppe A und einer „Empfehlung“ bzw. einem „Orientierungswert“ in der Raumgruppe B.
Als DIN 18041 aus dem Jahr 1968 in den Jahren 1999 bis 2004 erstmals überarbeitet und mit TGL 10687 (der ehemaligen DDR-Norm) von 1981 vereinigt wurde, waren die Anforderungen für Räume mit vorrangig guter Hörsamkeit (also die Räume der heutigen Raumgruppe A) längst eine a.a.R.d.T. Somit bestand keine Schwierigkeit, die bis dahin nur in Diagrammen dargestellten Werte mit den entsprechenden Gleichungen zu hinterlegen und als „Anforderungen“ zu beschreiben.
Anders war es mit den in der Normfassung von 2004 erstmals formulierten Werten für die Raumgruppe B. Zwar war man im Normenausschuss übereinstimmend der Auffassung, dass diese Werte nicht nur sinnvoll, sondern auch richtig sind, aber Erfahrungen in der Anwendung lagen noch nicht vor. Deshalb wurde auf den Begriff „Empfehlung“ nach DIN 820-2, Abschnitt 3.3.4 ausgewichen:
DIN 820-2, 3.3.3 Anforderung Formulierung im Inhalt eines Dokuments, die einzuhaltende, objektiv überprüfbare, Kriterien zum Ausdruck bringt und von der keine Abweichung erlaubt ist, wenn Übereinstimmung mit dem Dokument gefordert wird |
DIN 820-2, 3.3.4 Empfehlung |
Als DIN 18041 zwischen 2013 und 2016 erneut überarbeitet wurde, waren die Werte der Raumgruppe B schon eine a.a.R.d.T. Das war gut daran zu erkennen, dass andere Länder sie ohne Änderung in ihre Normen und Regelwerke übernommen hatten. Bei der damaligen Überarbeitung wurde aber versäumt, die „Empfehlungen“ in „Anforderungen“ umzubenennen. Das wird in der jetzt laufenden Überarbeitung nachgeholt werden…
Unabhängig davon, ob man bei „Empfehlungen“ ßà „Anforderungen“ um der Kaisers Bart streitet oder nicht, sind auch die in der derzeitigen Fassung von DIN 18041 benannten Werte eine a.a.R.d.T. und müssen beachtet werden. Wenn jetzt – nach dem Lesen dieser Stellungnahme – davon abgewichen werden sollte, dann wäre das keine einfache oder grobe Fahrlässigkeit mehr, sondern Vorsatz, welcher durch keine Haftpflichtversicherung gedeckt wird!
Für Flure und Treppenhäuser mit Beschallungsanlagen ist
in Bezug auf Notfälle unbedingt auch Kapitel 5.9 zu beachten!
Was ist bei Räumen nach Gruppe B sind zu
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