6.1.2   Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, RG A4

Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6 und 6.1.

Für die Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen ist es nicht möglich, beispielhafte Berechnungen anzugeben. Dafür ist die Spannweite der Raumvolumina viel zu groß. Teilweise sind diese Räume in Altbauten nicht nur mit sehr unterschiedlichen Grundflächen, sondern auch mit Raumhöhen zwischen 2,5 m und 4 m, untergebracht. Auch in neueren Bauten kann man aber die Raumgrößen und -zuschnitte nicht vereinheitlichen, weil den Kindern eine „verspieltere Gestaltung“ mit verwinkelten Grundrissen und abgestuften Höhen sowie häufig mit Satteldach- oder Pultdach-Decke geboten werden soll. Schon 2016, als die erste Auflage des refeRATgebers 6 „Hörgeschädigte Kinder in allgemeinen Schulen“ herausgegeben wurde, gab es die Bitte, etwas Vergleichbares auch für die KiTa-Einrichtungen zu verfassen. Eine allgemeingültige Darstellung ist bis heute nicht geglückt. Für den Einzelfall mit vorgegebenen Raumdimensionen sind natürlich die entsprechenden Berechnungen durchaus möglich.

Die Häufigkeitsverteilung der Raumvolumina von Gruppenräumen (ohne Ruheräume oder Differenzierungsräume) in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Standardabweichung σ lauten für einen Stichprobenumfang von bisher n = 86 selbst erhobenen Datensätzen:

Abbildung 6.1.2.1 Häufigkeitsverteilung der Volumina von 86 Gruppenräumen
in Kindertageseinrichtungen bei einer Klassen-Stufung von jeweils 5 m³

Der Mittelwert beträgt Vm = 170 m³ mit einer Standardabweichung von σ = 34% oder ± 57 m³. Danach errechnet sich für Gruppenräume in der Raumgruppe A4 der Sollwert der Nachhallzeit 

Tsoll = 0,44 s (0,39 s … 0,47 s).

Die gegenüber Klassenräumen doppelt so große Streubreite ergibt sich einerseits zwar aus dem bisher noch erheblich geringeren Stichprobenumfang, andererseits aber auch (und das vorrangig!) aus der deutlich differenzierteren Raumgestaltung.

Die mittlere Raumhöhe der erfassten Räume liegt zwar „nur“ bei Hm = 3,1 m (das ist durch die geringen Höhen etlicher Gruppenräume in ehemaligen Wohnhäusern bis herab zu H = 2,55 m begründet), aber in Räumen mit Pult- oder Satteldächern sind durchaus auch über die schrägen Flächen gemittelte Höhen von 4,0 m bis zu extremen 5,2 m anzutreffen. Damit steht einem (für Kinder!) außerordentlich großen Volumen eine im Verhältnis nur kleine Deckenfläche gegenüber.

Für die Berechnung (wegen der großen Spannweite der Daten lediglich eine Abschätzung) eines Standard-Gruppenraumes wurden folgende Maße angenommen:  

          L = 7,6 m, B = 7,2 m, G = 54,8 m², H = 3,1 m, V = 170 m³

Nach der Sabineschen Nachhallgleichung wird für Tsoll = 0,44 s eine äquivalente Schallabsorptions-fläche Aerf = 62 m² benötigt. Das sind etwa 7 m² mehr als die gesamte Deckenfläche des Raumes. Allein die Decke mit einem Absorber zu belegen, der einen bewerteten Schallabsorptionsgrad αw = 1,00 aufweist, reicht also nicht aus. Bei gestalterisch gewünschten Absorbern mit geringerer Schallabsorption wird die Diskrepanz noch größer. Auch an weiteren Flächen sind Absorptions-materialien unbedingt notwendig. Wenn eine höchstgradig absorbierende Decke (αw ≥ 0,85) geplant wird man die „schallharten“ Bauteile an Wänden und Fußboden mit αw = 0,03 und die Absorption des Mobiliars und die der Kinder ebenfalls berücksichtigt, dann müssen an den Wänden Absorber mit folgenden Flächen berücksichtigt werden:

Decke vollflächig                    7,6 m * 7,2 m = 54,7 m²               Avorh = 53 m²              Paneel ≥ 12 m²

Decke mit 30 cm Fries           7,0 m * 6,6 m = 46,2 m²               Avorh = 44 m²              Paneel ≥ 18 m²

Durch den „nur“ 30 cm breiten Randfries gehen in diesem (durchaus realistischen) Beispiel mehr als 8 m² Absorberfläche an der Decke verloren, sodass ein erheblicher Ausgleich durch schallabsorbie-rende Wandpaneele notwendig ist. Bei unregelmäßigen Grundrissen nimmt der Flächenanteil von Friesen relativ zur gesamten Deckenfläche nochmals zu, was die Belegung von Wandflächen noch dringender (und umfangreicher) notwendig macht.

Wenn man sich als Bodenbelag anstelle von Linoleum für Teppichboden entscheidet, dann wird die Situation in diesem Beispiel um etwa 6 m² günstiger. Damit gilt:

Decke vollflächig                 7,6 m * 7,2 m = 54,8 m²                 Avorh = 59 m²               Paneel ≥   6 m²

Decke mit 30 cm Fries        7,0 m * 6,6 m = 46,2 m²                 Avorh = 50 m²               Paneel ≥ 12 m²

Je nach Konzept der KiTa ist die Verwendung von Teppichböden möglich (norddeutsch „Puschen-KiTa“) oder auch nicht. Diese Ausstattung kann/darf aber rechnerisch nur berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Entscheidung der KiTa-Leitung vorliegt.

Welche überragende Bedeutung schallabsorbierende Wandpaneele in der Raumakustik von Kindertageseinrichtungen haben, insbesondere in den für die Sprachverständlichkeit wichtigen drei oberen Oktaven, zeigen die beiden folgenden Abbildungen, aus fünf mit derartigen Wandpaneelen raumakustisch nachgebesserten Gruppenräumen einer neu erbauten KiTa:

Abbildung 6.1.2.2 Vergleich von Nachhallzeiten in fünf Gruppenräumen
vor und nach Montage schallabsorbierender Wandpaneele,
bei dem besonders „sparsam“ ausgestatteten Raum der „blauen Gruppe“ ist die Wirkung an größten

Abbildung 6.1.2.3 Ansicht einer der Wandflächen der „blauen Gruppe“

vor und nach Montage schallabsorbierender Wandpaneele

Was ist bei Gruppenräumen in Kindertageseinrichtungen zu tun?
- die gestalterisch für diese Raumart gewünschten Materialien auswählen
- deren bewertete Schallabsorptionsgrade αw ermitteln/erfragen (αw ≥ 0,80)
- die für diese αw zu erwartenden äquivalenten Schallabsorptionsfläche A
   berechnen
- dafür die Decke fast vollflächig belegen
- Randfriese sollten nicht breiter sein als 0,3 m
- schallabsorbierende Wandpaneele sind in ausreichender Fläche
  notwendig
- Anbringung bereichsweise bis herunter auf 0,3 m über OKF
  entsprechend der Mund- und Ohrhöhe am Boden spielender Kinder

 

Stand 2025-02-02