6.1.4 Fach-Klassenräume, Musik-Unterrichtsräume, RG A3
Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.1.
Fachklassenräume für Musik im schulischen Bereich sind in zwei Gruppen einzuteilen:
· Musikräume für den „üblichen“ Musikunterricht (ca. 215 … 270 m³) und
· Musiksäle an Schulen mit Musikzweig (ca. 400 … 800 m³).
Zu der zweiten Raumart gehören auch die Unterrichtsräume im Bereich von Hochschulen für Musik und darstellende Kunst. Diese und auch die Musiksäle in Schulen bedürfen in jedem Fall einer expliziten Beratung durch eine Akustik-Fachingenieurin.
In DIN 18041 heißt es im Kapitel 5.2:
In Musikprobenräumen oder Musikunterrichtsräumen werden bei einer ausreichend hohen Volumen-kennzahl hohe mittlere Schalldruckpegel im Raum vermieden. Die
mindestens anzustrebende Volumenkennzahl hängt von der Anzahl der Musizierenden und der Art der Instrumente ab. Für kleinere Musikprobe- und Unterrichtsräume mit bis zu etwa 10 gleichzeitig
Musizierenden (z. B. Unterrichtsräume für Einzel- und Kleingruppenunterricht, Register- oder Satzproberäume, kleine Ensembleprobenräume) soll die Volumenkennzahl 15 bis 20 m³/Person nicht
unterschreiten, für größere Musikprobenräume sind Volumenkennzahlen von 30 bis 50 m³/Person anzustreben.
Bei 10 Personen mit jeweils 20 m³/Person benötigen also eine Raumgröße von mindestens 200 m³, also ein übliches Klassenraum-Volumen. Die größten bisher gemessenen Musikräume ermöglichen bei einer Besetzung in Klassenstärke über 30 m³/Person.
Für Musik-Unterrichtsräume besteht die Besonderheit, dass die Raumakustik-Norm DIN 18041 in der Raumgruppe A1 die Anforderungen für Musik-Aufführungsräume benennt, dass aber für Musik-Unterrichtsräume in dieser Norm gar keine Empfehlung gegeben wird. Die Analyse bestehender Musikräume, deren raumakustische Situation von den Unterrichtenden als „angemessen“ bezeichnet wird, lässt eine Bevorzugung der Anforderungswerte nach der Raumgruppe A3 erkennen. Räume mit noch längerer Nachhallzeit werden häufig (nicht nur von den Lehrerinnen) als „zu laut“ empfunden und geben Anlass zu Beanstandungen.
Im Theaterleitfaden (2018) heißt es vergleichsweise:
Die Nachhallzeit sollte zwischen 0,50 s und 0,84 s betragen
und über einen Wandvorhang veränderbar sein.
Die Zahlenwerte entsprechen einerseits der oberen Toleranzbereichsgrenze der Raumgruppe A2 und andererseits der unteren Toleranzbereichsgrenze der Raumgruppe A3 oder auch 0,65 s ± 30%. Dies entspricht den Kenntnissen, welche auch bei der Beratung zahlreicher Orchester-Probenräume gewonnen wurden. Für das konzentrierte Arbeiten ist eine deutliche nachhallärmere Situation sinnvoll als in einem Aufführungsraum. Dadurch sind Ungenauigkeiten (und auch deren Verursacherin) besser zu erkennen und Ansagen der Orchesterleitung (der Lehrerin) besser zu verstehen. In Aufführungsräumen mit längerem Nachhall soll dagegen die Musik getragen werden und auch bis zum Publikum gelangen. Diese Notwendigkeit besteht in Musik-Proben- und Musik-Unterrichtsräumen nicht.
Im Theaterleitfaden (2018) wird für Fachräume Theater/Musik eine Grundfläche von drei Modulen, entsprechend 72 m², empfohlen. Bei der dort vorgegebenen Raumhöhe von (nur) 3,0 m beträgt das Raumvolumen 216 m³, bei 3,2 m Höhe wäre es 230 m³.
Für die Musik-Unterrichtsräume in der Raumgruppe A3 mit diesem Raumvolumen beträgt der
Sollwert der Nachhallzeit etwa Tsoll = 0,60 s.
Nach der Sabineschen Nachhallgleichung wird bei V = 230 m³ eine äquivalente Schallabsorptions-fläche Aerf = 61 m² benötigt, während die Grundfläche etwa 80 m² beträgt. Für die Raumgruppe A2 wären es sogar nur Aerf = 51 m².
Somit erscheint es zunächst nicht sinnvoll, die gesamte Deckenfläche hochgradig absorbierend auszustatten, zumal zur Vermeidung horizontaler Echo-Erscheinungen ohnehin auch Teile der Wände zu belegen sind. Verschiedentlich hat sich bei Rasterdecken eine „schachbrettartige“ Belegung der Felder mit gut absorbierenden und reflektierenden Platten bewährt. Die Anordnung von ca. 6 m² Wandpaneelen ist in Abhängigkeit von der übrigen Raumausstattung festzulegen. Häufig erhalten Musik-Unterrichtsräume große Schränke für Notenmaterial und Instrumente. Dann sind nur noch wenige freie Wandflächen vorhanden. Deshalb ist eine enge Abstimmung mit den Nutzerinnen der Musik-Unterrichtsräume notwendig. Wandpaneele, die hinterher von Schränken abgedeckt werden, sind nutzlos.
Abbildung 6.1.4.2
Musikraum mit Teppichboden, Noten- und Material-Schränken an der Rückwand
sowie U-förmig dreiseitig umlaufendem schallabsorbierenden Wandfries
unterhalb der Decke
Auch aus anderen Gründen ist eine enge Abstimmung erforderlich. Oben heißt es nämlich, es erscheine zunächst nicht sinnvoll, die gesamte Decke zur Absorption heranzuziehen. Wenn aber der Musikraum auch als Band- oder Big-Band-Überaum genutzt werden soll, dann ist eine deutlich stärkere Schallabsorption unbedingt notwendig!
Gleiches gilt für die Wahl des Bodenbelages. Bei der Nutzung durch Bläsergruppen sollte der Teppich (wegen des anfallenden Kondensates aus der Atemluft) unempfindlich sein. Kugelgarn ist gut geeignet. Auch bei einer Nutzung des Raumes mit jüngeren Schülerinnen kann ein Teppichboden sinnvoll eingesetzt werden, weil auf dem Boden gesessen wird und das (z. B. Orff-) Instrumentarium dort steht.
In raumakustische Hinsicht sind die Schränke / Schrankwände in Musikräumen durchaus günstig. Sie absorbieren mit ihren großen Hohlräumen – insbesondere wenn diese mit Material gefüllt sind – die tiefen Frequenzen.
Auch ein Warnhinweis zum erforderlichen Schallschutz derartiger Räume ist im Theaterleitfaden (2018) enthalten:
Wegen der Verwendung von Musikinstrumenten – Klavier, Trommel, Glockenspiel etc. – ist der Raum entweder von den schutzbedürftigen Räumen entfernt zu platzieren oder entsprechend gut gegen Schall zu dämmen, was entsprechende Konstruktionen von Wänden und Türen erfordert.
Dieser Hinweis ist unbedingt zu beachten, denn Musikunterrichtsräume werden häufig außerhalb der Schulzeiten von der Schul-Band, einer Brass- oder Big-Band oder auch von Musikschulen genutzt. In diesen „eigentlich ruhigen“ Zeiten sind deren Einwirkungen in horizontal oder auch vertikal angrenzenden Räumen gut (und damit störend) zu hören.
Was ist bei Musik-Unterrichtsräumen zu tun? |
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Stand 2024-02-23
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