6.1.4 Fach-Klassenräume, Theater-Probenraum, RG A4

Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.1.

Der Theaterleitfaden (2018) schlägt vor, Theaterprobenräume im schulischen Bereich so anzuordnen, dass sie auch als Bühnenfläche für Aufführungen verwendet werden können. Dort heißt es:

Das Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen in Hamburg aus dem Jahr 2016 sieht vor, dass vorzugsweise einer der Fachräume für Theater und Musik mit einer Gemeinschaftsfläche, z.B. einer Pausenmehrzweckhalle oder einer Mensa gekoppelt werden soll. Dadurch erhält jede Schule neben den Fachräumen auch einen Raum der für Aufführungen geeignet ist.         
Synergieeffekte durch die Kopplung des Fachraumes mit einer Gemeinschaftsfläche stellen sich ein, wenn die Möglichkeit einer mobilen, auch akustisch funktionierenden Abtrennung gegeben ist.

Letzteres ist nur mit entsprechend dimensionierten Mobilwänden möglich, die im eingebauten Zustand ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens R’w = 47 dB erreichen. Vorhänge sind dafür keinesfalls geeignet.

Die freie Höhe über diesem etwa 72 m² großen „Bühnenbereich“ soll nach dem Leitfaden mindestens 3,0 m betragen. Der Fußboden soll gegenüber der angrenzenden „Zuschauerfläche“ um 0,5 m angehoben sein. Günstig ist, eine größere Raumhöhe mit einer von der „Rückwand“ zum Zuschauerbereich ansteigenden Decke vorzusehen, um eine geometrische Schall-Lenkung zu den Zuhörerinnen zu ermöglichen. Dafür ist eine in großen Flächen schallreflektierende Decke notwendig und eine absorbierende allenfalls in den Randbereichen. Weil dadurch an der Decke kaum Absorption vorhanden ist, kommt für die Proben-Nutzung des abgetrennten Raumes folgender Hinweis zum Tragen:

Die Nachhallzeit sollte zwischen 0,50 s und 0,84 s betragen und über einen Wandvorhang veränderbar sein.

Pauschale Festlegungen sind an dieser Stelle nicht möglich, weil immer eine intensive Abstimmung mit den Nutzerinnen notwendig ist. Vielmehr ist eine eigenehde Beratung durch eine Fachfrau für Akustik anzuraten.

Hinweis: Eine um nur 0,5 m gegenüber dem Zuschauerbereich angehobene Bühne ist für „kleine“ Darstellerinnen (z. B. Grundschülerinnen) zu niedrig. Genaueres siehe Kapitel 6.1.5.

Was ist beim Theater-Probenraum zu tun?

- für getrennte Raumnutzungen Mobilwand mit ausreichendem
  Schalldämm-Maß   (R’w ≥ 47 dB im fertigen Zustand) vorsehen
- Deckenplatten nur am Rand mit Schallabsorption ausstatten
- Deckenfläche zum Zuschauerinnenbereich ansteigend anordnen
- schallabsorbierende Wandflächen für die „wandelbare Akustik“
  mit Vorhängen ausstatten (Theatermolton, schwer entflammbar)
- Fachingenieurin für Akustik hinzuziehen

 

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Stand 2025-02-23