6.1.7   Hallen und Räume für Sport, RG A5

Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.1.

DIN 18032-1 (Stand August 2024) benennt in der dortigen Tabelle 1 die lichten Maße für zwölf verschiedene Sporthallen-Raumtypen. Etliche davon sind auf ganz spezifische Nutzungsarten zugeschnitten und kommen in Bildungsbauten typischerweise nicht vor. Bei den häufigsten Räumen für Sport lauten die Längen, Breiten und Höhen des Hallen-„Quaders“ und deren Volumina:

Tabelle 6.1.7.1: Abmessungen von typischen Sporthallen in Bildungsbauten
und Soll-Nachhallzeiten nach DIN 18041, RG A5

Hallentyp

Länge / m

Breite / m

Fläche / m²

Höhe / m

Volumen / m³

Tsoll / s

Gymnastik

20

10

200

4

>800

≈1,2

Turnen

24

12

290

4

>1160

≈1,3

Einzel

27

15

405

5,5

>2230

≈1,5

Zweifach

45

22

990

7

>6930

≈1,9

Dreifach

45

27

1215

7

>8500

≈2,0

 

Die angegebenen Volumina beziehen sich nur auf den für die Sportnutzungen benötigten freien Flächen einschließlich der typischen Sicherheitsabstände zu den Seiten und notwendigen lichten Höhen. Die tatsächlichen Höhen sind, in Abhängigkeit von der Dachkonstruktion, häufig wesentlich größer. Wenn Erschließungsflächen und Tribünen für Publikum angegliedert sind, ist das Volumen nochmals größer.

Im Gegensatz dazu wird in Länge und Breite der Hallen ständig geknausert, sodass der Platz für sachgerechte schallabsorbierende Prallwände fehlt. Ein eklatantes Beispiel (von vielen) ist bei den Planungs- und Ausführungsmängeln im Kapitel 9.18 beschrieben. Würde man die lichten Innenmaße der Hallen in allen vier Richtungen bis etwa 140 mm vergrößern, so ergäbe sich eine Vergrößerung der Grundflächen bei kleinen Hallen um 3%, bei großen Hallen um nur 1%. Bezogen auf das gesamte Bauvolumen wäre das völlig belanglos, man muss nur rechtzeitig daran denken. Diesen Platz benötigt man nämlich, um schallabsorbierende Prallwandbekleidungen anbringen zu können.

Abbildung 6.1.7.1 Gymnastikhalle 20 m x 10 m x 5 m ≈ 1.000 m³ (links)       

und Leichtathletik-Trainingshalle 105 m x 47 m x 8 m ≈ 40.000 m³ (rechts)

Abbildung 6.1.7.2 Nachhallzeiten der Gymnastikhalle mit V ≈ 1.000 m³ aus Abbildung 6.1.7.1 (links) vor und nach Beseitigung der Flatterechos und der Leichtathletik-Trainingshalle mit V ≈ 45.000 m³ (rechts) ohne Flatterechos mit Soll-Bereichen

Sporthallen sind typische Flachräume, bei denen die Höhe kleiner ist als ein Drittel der Breite. Somit ist die Decke die bei weitem größte Fläche, die für eine Belegung mit schallabsorbierendem Material zur Verfügung steht. Der Schallabsorptionsgrad soll zwar hoch, muss aber nicht „übermäßig hoch“ sein (αw ≥ 0,60). Das erweitert die Möglichkeiten für die Auswahl ballwurfsicherer Absorber.

Entsprechend den Fenstern in der in Abbildung 6.1.7.1 rechts abgebildeten Leichtathletikhalle wurde in einer anderen Halle eine Längswand (ohne Türen) um 5° schräg gestellt. Die an dieser Prallwand reflektierten Schallanteile werden über die gesamt Hallenbreite von 27 m nach oben abgelenkt und spätestens nach einer weiteren Reflexion an der Wand gegenüber in der schallabsorbierenden Decke geschluckt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 6.1.7.3:

Prallwand mir 5° Schrägstellung

Abbildung 6.1.7.4: Aufzeichnung des Nachhallzeit-Verlaufes an zwei Positionen im selben Raum ohne und mit Flatterechos  

© Ralf König, TuR

 

Rechnerisch lässt sich sehr einfach belegen, dass bei gleichem Schallabsorptionsgrad aller vier Wände die Flatterechos in Querrichtung schneller abgebaut sind als in Längsrichtung. Besonders auffällig ist das immer in Sporthallen zu hören. Erst wenn die Echos in Längsrichtung durch zusätzlich eingebrachte Absorber beseitigt sind, kann man die in Querrichtung mit etwas kürzerer Dauer wahrnehmen. In großen Räumen, wie z. B. den Sporthallen, lassen sich die Flatterechos bei den Nachhallzeitmessungen sehr gut aufzeichnen. Aber auch für kleinere Räume gibt es ausreichend messtechnische „Indizien“.

Derartige Flatterechos zwischen den Prallwänden sind der Standardfall der raumakustischen Mängel in Sporthallen. Sie treten sowohl in ungeteilten Hallen zwischen nicht sachgerecht absorbierenden Prallwänden als auch (besonders auffällig) im mittleren Bereich von Dreifeldhallen zwischen nicht sachgerecht absorbierenden Trennvorhängen auf.

Abbildung 6.1.7.5: Nachhallzeiten in verschiedenen Sporthallen mit Flatterechos,
links: zwischen den Prallwänden,                           rechts: zwischen den Trennvorhängen

Abbildung 6.1.7.6: Sporthallen mit Flatterechos,      
links: zwischen den Prallwänden,                             rechts: zwischen den Trennvorhängen

Gemäß Abbildung 6.1.7.5 dauern die Flatterechos zwischen reflektierenden Trennvorhängen deutlich länger als die zwischen nicht sachgerechten Prallwänden, aber auch die sind etwa doppelt so lang wie die zugehörige Soll-Nachhallzeit.

An den Wänden ist lediglich der Höhenbereich bis etwa 3,0 m, also der Bereich der Prallwände, für die Absorption relevant. Gerade dieser untere Wandbereich ist extrem wichtig, um die Flatterechos zu vermeiden. Deshalb ist dieser Wandbereich unbedingt mit Absorbern zu belegen, die einen bewerteten Schallabsorptionsgrad αw ≥ 0,60 aufweisen (oder - wie in 6.1.7.3 gezeigt - die Prallwände sind um etwa 5° schräg zu stellen). Dazu ist bereits im Rohbau an allen vier Seiten ein zusätzlicher Platzbedarf zwischen 100 mm und 150 mm zu berücksichtigen.

Auf den Fußböden wird meistens Linoleum, seltener Kautschuk (Kraftsport) oder Parkett (Tanzsport) verlegt. Kunststoffbahnen, häufig auch als „Tartanbahnen“ bezeichnet, kommen bei der Leichtathletik nur auf Flächen für Laufen und Springen vor, im Allgemeinen also nur im Freien.

Die „Handlungsanleitung“ für Sporthallen ist sehr einfach und überschaubar:

Was ist bei Sporthallen zu tun?
- die Decken sind weitgehend vollflächig mit mittel- bis hochgradig
  wirksamen
Absorbern zu bekleiden (αw ≥ 0,60). Die Absorber müssen
  ballwurfsicher sein

- Hallendächer mit gelochten Stahltrapez-Profilen und schallabsorbierender
  Einlage
  in den Sicken sind im Allgemeinen gut geeignet
- ggfs. vorgesehene Deckenstrahl-Heizplatten müssen eine Lochung und
  eine schallabsorbierende Auflage erhalten
- schallabsorbierende ballwurfsichere Prallwände, Türen und Tore der
  Geräteräume
w ≥ 0,60) sind MUSS (bis ca. 3,0 m)
- Platzbedarf für die Prallwände (je nach Material bis ≈150 mm) von
  vornherein
im Grundriss berücksichtigen
- Prallwände aus Schaumstoff mit textiler Oberfläche sind akustisch
  nicht geeignet

- Behänge von Trennvorhängen im unteren Bereich bis ca. 3,0 m
  schallabsorbierend mit αw ≈ 0,40

 

Bei Sporthallen mit Mehrfachnutzung sind ggfs. weitere raumakustische Aspekte zu beachten. Siehe hierzu demnächst auch Kapitel 6.3.3.

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Stand 2025-02-23