6.2.2   Spielflure / Bewegungsräume / Toberäume, RG B5

Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.2.

Spielflure / Bewegungsräume / Toberäume sind naturgemäß aufgrund ihrer Nutzung „laute Räume“, z. B. „Bobby-Car-Rennbahn“, die bei den aufsichtführenden Personen zu Stress-Reaktionen führen. Die damit verbundene Gesundheitsgefährdung führt nach der Arbeitsstättenregel ASR A3.7 sofort zu der Forderung nach Lärmminderungsmaßnahmen. Siehe hierzu auch Kapitel 5.6.

Um eine Schallabsorption nach den Vorgaben der Raumgruppe B5 zu erreichen, sind die Decken dieser Räume vollflächig mit hochgradig (αw ≥ 0,80) bzw. weitgehend vollflächig mit höchstgradig (αw ≥ 0,90) wirksamen Absorbern zu belegen.

Weiterhin ist es unbedingt sinnvoll, auch an Teilen der Wände Absorptionsmaterial anzubringen, um horizontale Echos und Flatterechos zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für „sparsam möblierte“ Bewegungs- und Toberäume. Hierfür ist keine pauschale Beschreibung möglich. Vielmehr sind die entsprechenden Wandflächen nach Verfügbarkeit festzulegen. Das kann unter Umständen auch erst nach der Einrichtung der Räume mit Möbeln und/oder Turngeräten erfolgen.

Abbildung 6.2.2: Vorschlag für die Anordnung schallabsorbierender Wandpaneele nach Montage der Kletterwand und (erst) anschließenden Schallmessungen

Das hier abgebildete Beispiel lässt gut erkennen, dass eine Anbringung der schallabsorbierenden Wandpaneele durch die bereits vorangegangene Montage der Klettergeräte handwerklich erschwert wird. Rechtzeitige Überlegungen dazu sind also hilfreich.

Was ist bei Spielfluren, Bewegungs- und Toberäumen zu tun?
- Decken vollflächig mit hochgradig (αw ≥ 0,80)
  bzw. weitgehend vollflächig mit höchstgradig (αw ≥ 0,90)
  wirksamen Absorbern belegen
- schallabsorbierende Wandpaneele nach zur Verfügung stehendem Platz

 

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Stand 2025-03-01