6.2.3   Pausenhalle, RG B5

Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.2.

Pausenhallen sollen bei Regenwetter für die Tätigkeiten der Schülerinnen zur Verfügung stehen, die bei trockenem Wetter auf dem Schulhof stattfinden. Das ist meistens mit lauter Kommunikation bzw. lauten Spielen verbunden.

Dass, trotz häufig ungünstiger Nachhallzeiten, nur selten Beschwerden über Pausenhallen geäußert werden, liegt vermutlich an der - im Verhältnis zu Mensen - nur seltenen Nutzung. Die Pausenhalle mit dem bisher schlechtesten Messergebnis wurde erst beanstandet, als sie zu Corona-Zeiten für den differenzierenden Unterricht mit großen Abständen genutzt werden sollte und dafür „zu laut“ war. Der Hinweis, nach den vorliegenden Messwerten habe sie bisher schon die Anforderungen für Pausenhallen nicht erfüllt, wurde nicht nur von der Schulträgerin, sondern auch von der Schulleitung mit Verwunderung zur Kenntnis genommen.

Pausenhallen sind - wie auch Mensen - in DIN 18041 in die Raumgruppe B5 (mit den höchsten Anforderungen an die Lärmminderung) eingestuft. Damit ergibt sich die Forderung an eine um­fang­reiche schallabsorbierende Ausstattung. Sie muss sich nicht nur (möglichst vollflächig) auf die Decke beziehen, sondern auch (zumindest) auf Teile parallel gegenüberstehender Wände. Oft haben Pausenhallen große Fensterfronten. Dann ist die Forderung von Schallabsorption an senk­rechten Flächen nur schwer zu erfüllen.

·  Bei Pausenhallen mit kleinen Grundflächen ist der prozentuale Anteil der Wandflächen höher als bei großen Grundflächen. Entsprechend kommt dann auch der Schallabsorption an den Wänden eine große Bedeutung zu.

· Bei Pausenhallen mit geringer Höhe ist die Anforderung an das einzuhaltende A/V-Verhältnis schärfer. Dann wird bei gleichem Volumen insgesamt mehr Schallabsorptionsfläche benötigt.

Beides sind Gründe dafür, für die Schallabsorption - und damit für die Lärmminderung - in Pau­sen­hal­len große Flächen mit höchstabsorbierenden Materialien (αw ≥ 0,85) zu belegen. Wie­ter­hin ist bei Bau und Ausstattung auf eine möglichst geringe Geräuschentwicklung bei der spä­te­ren Nut­zung zu achten. Hier spielt der Bodenbelag eine maßgebliche Rolle.

Bei Neubauten besteht bisweilen die Möglichkeit, Fassaden mit großen Verglasungen mit einer leichten Neigung nach außen, ggfs. mit Klapp-Flügeln für die Lüftung anstelle von Kipp-Flügeln, einzubauen. Für eine rundum verglaste Sporthalle ist das in Abbildung 6.1.7.1 rechts, zu sehen. An einer geneigten Fassade wird der Schall nicht horizontal reflektiert, sondern schräg nach oben zur absorbierenden Decke gelenkt. Entsprechendes ist in Abbildung 6.1.7.3 auch für eine gering ab­sor­bierende Prallwand zu sehen. An derartigen Fassaden werden dann keine weiteren Absorber benötigt.

Schallabsorbierende Wandpaneele in Pausenhallen müssen für die bisweilen „ruppige“ Nutzung ausreichend stabil sein. Zwar gibt es keine explizite Anforderung an die Ballwurfsicherheit nach DIN 18032-3, aber derartige Bekleidungen bieten die Gewähr für eine dauerhaft intakte Fläche, zahlen sich über die Zeit also aus. Viele der dafür verfügbaren Materialien zählen nicht gerade zu den preiswertesten…

Ersatzweise ist es aber durchaus möglich, die schallabsorbierenden Flächen oberhalb der Hand­reich­wie­te anzubringen. Als Unterkante könnte man die Türzargen aufnehmen, also bei etwa 2,2 m über OKF beginnen. Dann wird zumindest ein „regelmäßig intensiver“ Kontakt vermieden.

Recht kostengünstig kann man dann z. B. mit auf Fuge gesetzten Brettern arbeiten. Der Fugenanteil sollte mindestens etwa 20% betragen. Vergleiche hierzu bei den schallabsorbierenden Wand­be­klei­dungen die Abbildung 7.3.13. Bei handelsüblichen Brettern 95/20 mm ergibt sich dann ein Achsmaß von etwa 120 mm. In Höhe der Handreichweite wäre die Fugenbreite von 25 mm zu groß. Man könnte nämlich mit den Fingern hineingreifen und dann das Abdeckvlies und den Absorber im Hohlraum beschädigen. In Sporthallen sind aus Gründen des Unfallschutzes in Handreichweite maximale Fugenbreiten von nur 8 mm zulässig, oberhalb der Prallwandhöhe gibt es keine Vor­ga­ben. Das kann man sinngemäß auch auf Pausenhallen übertragen.

Falls für die Pausenhalle eine zweite Nutzung als „Ersatz-Aula“ vorgesehen wird, ist die Anordnung schallabsorbierender Wandpaneele unter Berücksichtigung der gewünschten Schall-Aus­brei­tungs­rich­tung wesentlich genauer zu planen. Für solche „repräsentativen Anwendungen“ rückt dann auch deren optische Gestaltung mehr in den Blick. Räume mit kombinierten Nutzungen werden im Kapitel 6.3.3 behandelt.

Was ist bei Pausenhallen zu bedenken / zu tun?
- höchstgradig schallabsorbierende Deckenbekleidung
- die Decke möglichst vollflächig damit belegen
- bei Neubauten großflächig verglaste Fassaden um 5° nach außen neigen
- schallabsorbierende Wandpaneele sind extrem hilfreich
- sinnvoll an Längs- als auch an Querwänden anbringen
- spätestens oberhalb der Türhöhe damit beginnen
-
Bodenbelag mit geringem „Gehschall“ wählen
à siehe Kapitel 7.6

 

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Stand 2025-04-19