6.2      Räume der Gruppe B

Bei den Räumen der Gruppe B geht es „nur“ um Lärmminderung und nicht um Wissensvermittlung oder konzentriertes Arbeiten. Das Wort „nur“ steht hier in „“, denn es ist hier nicht in der abwertenden Form gemeint, sondern im Sinne von „ausschließlich“! Die Lärmminderung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes für die Lehrkräfte und alle anderen an den Bildungsstätten Beschäftigten. Auch hier gilt wieder der Hinweis aus Kapitel 4.2.3 von DIN 18041:

Im Zweifelsfall sollten eher kürzere
als längere Nachhallzeiten realisiert werden.

Immer wieder werden als „besonders laute“ Räume die Eingangshallen, Treppenhäuser und Flure, die Sporthallen und Pausenhallen sowie die Mensen benannt. Hinweise zu den Sporthallen sind im Kapitel 6.1.7 enthalten. Die anderen hier aufgezählten Räume werden in den Kapiteln 6.2.1 bis 6.2.4 behandelt, bevor es dann in den weiteren Kapiteln um die „nicht ganz so lauten“ – aber nicht minder wichtigen – Räume geht.

Bereits seit langem ist nachgewiesen, wie groß die Gesundheitsgefährdung von Menschen mit erhöhter Lärmbelastung ist. Zwar sind durch Lärm in Bildungsbauten verursachte aurale Gehörschädigungen kaum zu erwarten, weil der Tages-Exposutionspegel den sogenannten „Auslösewert“ nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen von 85 dB(A) nicht überschreitet; dafür sind aber die extra-auralen Wirkungen („Lärm-Stress“) umso zahlreicher. Sie äußern sich durch physiologische, vegetative, psychische und soziale Lärmwirkungen, die zum Beispiel zu Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit und einer erhöhten Unfallgefahr führen können. Die vermehrte Adrenalin-Ausschüttung, verbunden mit erhöhtem Blutdruck und Pulsschlag, wurden z. B. von Oberdörster und Tiesler 2005 in Akustische Ergonomie der Schule sehr auffällig und eindeutig nachgewiesen. Einen guten Überblick zu den extra-auralen Lärmwirkungen gibt auch die Zusammenstellung von Sukowski et al. von 2016.

Genaue Zahlenangaben für die einzuhaltenden A/V-Werte sind bei Bedarf für die jeweilige Raumgruppe (RG) und die jeweilige Raumhöhe nach den Gleichungen der Tabelle 6.2 zu berechnen bzw. aus der Abbildung 5.3 abzulesen:

Tabelle 6.2: Orientierungswerte für das Verhältnis von äquivalenter Schallabsorptionsfläche A zum Raumvolumen V in Abhängigkeit von der Raumhöhe h (in m) und von der Raumgruppe / Nutzungsart (Auszug aus DIN 18041, Tabelle 3)

 

Nutzungsart

A/Vsoll im m-1

RG B3

Eingangshallen, Flure, Treppenhäuser u. ä. Verkehrsflächen, Ruheräume, Bibliotheken

≥ [3,13 + 4,69lg(h)]-1

RG B4

Labore mit ständigem Arbeitsplatz,
Büroräume

≥ [2,13 + 4,69lg(h)]-1

RG B5

Speiseräume, Kantinen, Spielflure, Bewegungsräume und Umkleiden, Arbeitsräume mit besonders hohem Geräuschaufkommen (z. B. Küchen, Spülküchen)

≥ [1,47 + 4,69lg(h)]-1

 

Das prinzipielle Gestaltungsmerkmal zur Lärmminderung in Räumen ist einerseits die weitgehend vollflächige Belegung der Decken mit einem Material hoher bis höchster Schallabsorption (αw ≥ 0,70) und andererseits auch die Montage schallabsorbierender Wandpaneele. Dabei ist darauf zu achten, möglichst große zusammenhängende Flächen zu belegen. Je kleinteiliger nämlich diese Flächen sind, desto teurer ist im Verhältnis das Material und umso aufwändiger wird die Montage.

Wo immer möglich sollten die Räume durable Teppichböden erhalten, nicht so sehr für die Schallabsorption als vielmehr zur Vermeidung von Störgeräuschen. Hier gilt nämlich der einfache Zusammenhang:

Geräusche, die nicht entstanden sind,
müssen auch nicht mehr absorbiert werden.

Die (gesamte) äquivalente Schallabsorptionsfläche A des jeweiligen Raumes ergibt sich aus der Summe der beiden vorrangig wirksamen Flächen von Decke und Wandpaneelen, sowie (im geringeren Maße) von Teppichböden. Dazu wird die jeweilige Auskleidungsfläche S mit dem zugehörigen Schallabs

A = SDecke * αw,Decke + SPaneel * αw,Paneel + STeppich * αw,Teppich

Gestalterisch gewünschte umlaufende glatte Randfriese der Decken sollten keinesfalls breiter sein, als 30 cm. Damit ist es möglich, Deckenflächen mit einem Rastermaß von 60 cm ausschließlich mit vollformatigen Platten herzustellen und Zuschnitte zu vermeiden.