7.6 Trennvorhänge in Sporthallen
Die größten akustischen Schwierigkeiten bei der Raumakustik in Sporthallen stellen keinesfalls die Decken, sondern vielmehr die (hier wieder erwähnten) Flatterechos zwischen den Prallwänden und - noch mehr - zwischen den Trennvorhängen dar. Hinweise zu den Prallwänden sind im Kapitel 7.3 zu finden.
Weiterhin werden Zweifach- und Dreifachhallen auch dann von den Nutzerinnen als „akustisch schlecht“ bezeichnet, wenn die Schallpegeldifferenz zwischen den Hallenteilen als nicht ausreichend empfunden wird. Diese Schallpegeldifferenz ist das, was die Nutzerinnen hören können. Sie hat nur in Grenzen mit dem Schalldämm-Maß aus einem Prüfstand (bzw. selten auch aus der Nachmessung auf der Baustelle) zu tun.
Der Arbeitskreis Trennvorhänge e.V. hat im Februar 2022 zwei Textvorschläge für die Ausschreibung von Trennvorhängen herausgegeben, für den Trennvorhang einer Zweifachhalle und für zwei Trennvorhänge in einer Dreifachhalle. In diesen Textvorschlägen heißt es in Bezug auf die akustischen Anforderungen:
Zweifachhalle: Der angebotene
Trennvorhang muss gem. DIN 18032, Teil 4 eine Schalldämmung von 22 dB aufweisen (Laborwert).
Gleichzeitig muss der angebotene Trennvorhang beidseitig einen Schallabsorptionsgrad von mind. αw 0,3 oder höher aufweisen (Laborwert).
Dreifachhalle: Gemeinsames Prüfzeugnis für die angebotenen
Trennvorhänge über sowohl eine Schaldämmung in Höhe von 22 dB als auch einen Schallabsorptionsgrad von mind. αw 0,5 für die das mittlere Hallendrittel begrenzenden Wandflächen sowie einen solchen
von mind. αw 0,3 für die Wandflächen, die die beiden äußeren Hallendrittel begrenzen. Aus dem Prüfzeugnis muss hervorgehen, dass für beide Messungen, also Schalldämmung und Schallabsorption, der
gleiche Prüfaufbau verwendet wurde.
Alternativ, jedoch vorzugsweise, sollte der Schallabsorptionsgrad für beide Wandflächen der angebotenen Trennvorhänge αw 0,5 oder darüber
betragen.
Die unsägliche Diskussion um das (zunächst im Prüfstand und dann auch am Bau) nachzuweisende Schalldämm-Maß RwP ≥ 22 dB bzw. RwB ≥ 18 dB und mit einem umfangreichen „Maßnahmen-Paket“ im Entwurf E DIN 18032-1, Kapitel 12.3.3 „Schallschutz zwischen Hallenteilen“ ist nicht hilfreich, weil:
·
der Aufwand für die doppelschaligen (oder sogar dreischaligen) Trennvorhänge
schon in deren Konstruktion und auch im Tragwerk sehr hoch ist,
·
der Aufwand für die „begleitenden Maßnahmen“ zur Unterdrückung von Schall-Löchern
ebenfalls sehr hoch ist,
·
die Schall-Längsleitung von Lauf- und Ballprell-Geräuschen entlang des Sporthallenbodens
damit nicht verringert wird,
·
und schließlich die Schallpegel-Minderung um 4 dB bei einer (nur theoretischen)
„Nachbesserung“ von z. B. nach-gemessenen 14 dB auf den Sollwert ≥ 18 dB die Sporthallen
noch nicht „leise“ macht.
·
Sinnvoll wäre vielmehr, die Anforderungen an die Schalldämmung „ersatzlos einzustampfen“
zugunsten einer besseren (und dann auch einfacher erreichbaren) guten Schallabsorption.
· Ein entsprechender Normen-Einspruch ist in Vorbereitung.
·
Sporthallen mit einer Unterteilung durch Ballfang-Netzte sind ebenfalls
(auch ohne eine Schalldämmung zwischen den Hallenteilen) nutzbar.
·
Die mit einem Entfall der Schalldämmung einhergehende Kostenminderung könnte
der
verbesserten Schallabsorption zugutekommen.
Der aufmerksamen Leserin wird nicht entgangen sein, dass in den obigen Textvorschlägen des AK Trennvorhänge e. V. zwar das geforderte Prüfstands-Schalldämm-Maß von Rw.P ≥ 22 dB (etwas nebulös ausgedrückt als „eine Schalldämmung von 22 dB“) genannt ist, aber nicht der nach DIN 18032 geforderte Wert am Bau von Rw.B ≥ 18 dB. Hofft man damit vielleicht, um eine Gewährleistung hinsichtlich des Schallschutzes „herumzukommen“?
Nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ und in VDI 3728 „Schalldämmung beweglicher Raumabschlüsse“ gilt für Türen und Mobilwände, also für starre Bauteile, welche Anschlagfalze und Dichtungen aufweisen, ein „Vorhaltemaß“ (= Differenz zwischen RwP im Prüfstand und RwB am Bau) von 5 dB. In DIN 18032 wird aber für flexible Bauteile ohne Anschlag und ohne Dichtungen ein um 1 dB engeres „Vorhaltemaß“ von nur 4 dB zugestanden. So etwas verlockt zu hohen Nachträgen, wenn das am Bau einzuhaltende Schalldämm-Maß in der ursprünglichen Ausschreibung noch nicht enthalten war.
2018 hat das Fraunhofer IBP eine Untersuchung veröffentlicht, in der auch darauf eingegangen wird, wie man die Wirkung der „akustischen Schlupflöcher“ an den seitlichen Spalten verringern kann. Sie sind aber für die praktische Anwendung nicht geeignet, weil sich die Trennvorhänge bei einer Absorber-Anbringung auf deren Innenseite nicht mehr hochfahren lassen oder weil zusätzliche Absorber-Nischen an den Hallenwänden Unfallgefahren hervorrufen. Teile dieses Berichtes sind jetzt in E DIN 18032-1 verarbeitet. Eine Umrechnung der damals gewonnenen Messergebnisse von 4,25 m Wandbreite im Prüfstand auf 27/2 m = 15 m in der Sporthalle ist auch nicht problemlos möglich.
Schallabsorption
Während es bei den Prallwänden nach Kapitel 7.3 inzwischen etliche gute Lösungsmöglichkeiten gibt (die aber Platz und
damit Bauvolumen benötigen), ist es bei den Trennvorhängen noch immer schwer, an glaubhafte Prüfzeugnisse der Schallabsorption zu kommen. Einzig Bühnenbau Schnakenberg
hat bisher bereitwillig und kurzfristig Prüfzeugnisse eines namhaften Instituts übersandt. Bei anderen Herstellern sind die (ebenfalls glaubhaft geprüften) Materialien noch
nicht lieferbar (letzte Anfrage 2024) oder bei lieferbaren Materialien sind die bisher vorliegenden Prüfzeugnisse „nicht so recht glaubhaft“.
Die bisher vorliegenden Prüfzeugnisse sind, ohne Rücksicht auf ihre (Un-)Glaubwürdigkeit, in den beiden folgenden Diagrammen einander gegenübergestellt, links für die Trennvorhänge mit Perforation und rechts ohne Perforation. Alle perforierten Vorhänge haben Vliese mit verschiedenen Dicken und Eigenschaften auf der Innenseite;, die nicht perforierten Trennvorhänge haben nach den Beschreibungen eine sichtseitige Vliesbeschichtung oder Beflockung. Eine der Prüf-Angaben ist im Internet stark verzerrt dargestellt, Damit soll möglichst nicht auffallen, dass die Daten erst ab der 2000-Hz-Oktave benannt sind. Die dortigen Angaben sind gegenüber denen der anderen Produkte „erstaunlich hoch“. Honi soit qui mal y pense…
Abbildung 7.6: Schallabsorptionsgrade doppelschaliger und dreischaliger Trennvorhänge für Sporthallen
nach den bisher bei mir vorliegenden Prüfzeugnissen,
links gelochte
Behänge
rechts ungelochte Behänge
Deutlich ist zu erkennen, dass die nicht perforierten Trennvorhänge die Empfehlungen für die Ausschreibung von Trennvorhängen mit αw ≥ 0,30 nicht erfüllen. Dafür benötigt man perforierte Behänge. Aber auch damit erreichen bisher nur zwei Produkte die Empfehlungen von αw ≥ 0,50 für die Behänge im mittleren Drittel einer Dreifachhalle. Diese beiden erfüllen dann sogar die wirklich wichtige Anforderung von α250 ≥ 0,35 gemäß den Erläuterungen im Kapitel 7.3.
Wenn weitere Hersteller sich mit dieser Beschreibung veranlasst sehen sollten, ebenfalls ihre Prüfzeugnisse zu übersenden, wird dieser Text gerne aktualisiert.
Der Entwurf zur Neufassung von DIN 18032-1 ist gerade zugänglich (Stand April 2025). Jetzt sollte man im Normenausschuss einmal überlegen, ob es nicht tatsächlich sinnvoller ist, die Anforderungen an die Schalldämmung zu streichen, mit einfacheren und leichteren Konstruktionen nicht nur Aufwand, sondern auch Geld „einzusparen“ und stattdessen die Schallabsorption der Trennvorhänge sachgerecht zu verbessern. Das wirkt sich zwar nicht auf das Schalldämm-Maß Rw aus, wohl aber auf die Schallpegel-Differenzen zwischen den Hallenteilen und auf die Gesamt-Lärmbelastung. Ein Einspruch zum Norm-Entwurf ist in Vorbereitung.
Was ist bei
doppelschaligen Trennvorhängen zu bedenken? |
Wenn Sie einzelne Kapitel als PDF-Datei zum Ausdrucken zugesandt erhalten möchten,
dann schreiben Sie mir bitte eine E-Mail.
Stand 2025-03-14
Anschrift:
Rethwisch 10
25497 Prisdorf
Kontakt:
Tel.: 04101 79 37 56
Mail: post(@)carsten-ruhe(.)de
Steuer-Nummer:
UStID.: DE134438564