Die Anforderungen der Nutzerinnen an Hörprüfräume sind mannigfaltig. Dabei gehören die akustischen Aspekte zu den ganz wesentlichen, denn nur bei ausreichend niedrigen Störgeräuschen sind sachgerechte Messungen des Hörstatus möglich. Deshalb ist es sinnvoll, bereits zu Beginn der Planung eine Beraterin für den Schallschutz am Gebäude und den haustechnischen Anlagen sowie für die Raumakustik hinzuzuziehen. Immer wieder stellt sich im Bauwesen heraus, dass die ärgerlichsten und kostenträchtigsten Mängel nicht „einfach so“ durch handwerkliches Missgeschick entstanden sind, sondern dass sie auf eine unvollständige und / oder fehlerhafte Planung zurückgehen.
Unabhängig davon, ob die Fehler während der Ausführung bemerkt werden oder erst nachher, sind sie nur noch mit großem Aufwand und meistens auch nur noch unvollständig zu beseitigen. Das Honorar der „eingesparten“ Beraterin wäre dann meist weit geringer gewesen als der Aufwand für die Nachbesserung.
Die hier vorliegenden Beschreibungen können natürlich keine Besonderheiten des aktuellen Einzelfalles berücksichtigen. Dazu ist vielmehr jeweils eine projektbezogene Beratung sinnvoll. Entsprechend sind aus diesen Darstellungen auch keine Haftungsgründe abzuleiten.
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